Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 16. August 2026
Unser Anspruch
SchadenzentrumNRW ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung gilt für die Website schadenzentrumnrw.de einschließlich des Schadenfragebogens. Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht als einmalige Maßnahme, sondern als laufende Aufgabe: Wir prüfen die Seite bei jeder inhaltlichen Änderung erneut und bessern nach, sobald uns eine Barriere bekannt wird.
Grundlage der bisherigen Bewertung ist eine Selbstbewertung anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Eine unabhängige Prüfung durch eine externe Stelle hat noch nicht stattgefunden.
Was bereits umgesetzt ist
- Kontraststarke Farbgebung von Text und Hintergrund
- Bedienung per Tastatur, sichtbare Fokusmarkierungen
- Semantische Überschriftenstruktur und Textalternativen für Bilder
- Formularfelder mit dauerhaft sichtbaren Beschriftungen
- Schriftgrößen skalierbar ohne Verlust von Inhalten
- Telefonnummern als anklickbare Links, auch für Screenreader nutzbar
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ als erstes Element jeder Seite
- Keine automatisch startenden Bewegtbilder, keine sich selbst aktualisierenden Inhalte
- Der Schadenfragebogen ist auch ohne JavaScript vollständig absendbar — dann als eine durchgehende Seite
- Keine eingebetteten Inhalte Dritter, deren Zugänglichkeit wir nicht beeinflussen können
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind derzeit nur teilweise barrierefrei:
- Der Schadenfragebogen wird mit aktiviertem JavaScript in Schritten dargestellt. Der Wechsel zwischen den Schritten kann mit Screenreadern gewöhnungsbedürftig sein; ohne JavaScript entfällt diese Aufteilung und alle Felder stehen auf einer Seite.
- Das Hochladen von Schadenfotos setzt voraus, dass Sie den Schaden fotografieren können. Wir nehmen die Beschreibung auf Wunsch vollständig telefonisch auf und benötigen die Fotos dann nicht.
- Der Kartenlink auf der Kontaktseite führt zu OpenStreetMap. Auf die Zugänglichkeit dieses fremden Angebots haben wir keinen Einfluss; die Adresse steht daneben vollständig als Text.
Ergebnis der Prüfung der fertigen Website: [PLACEHOLDER: barrierefreiheit-testbefund]
Barrieren melden
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Melden Sie sich gern, wir bessern nach.
SchadenzentrumNRWIsa Atmaca
Borsigstraße 19, 47169 Duisburg
Telefon: 0173 4109308
E-Mail: info@schadenzentrumnrw.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite die Barriere aufgetreten ist und welches Hilfsmittel Sie verwenden. Das hilft uns, den Mangel schnell nachzuvollziehen. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung und, sofern die Barriere nicht sofort behoben werden kann, eine Einschätzung, wie und bis wann wir nachbessern.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: info@marktueberwachung-barrierefreiheit.de
Alternative Kontaktwege
Sie können uns jederzeit telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erreichen, wenn der Online-Fragebogen für Sie nicht nutzbar ist. Wir nehmen Ihren Schaden auch vollständig telefonisch auf.
Dabei gehen wir mit Ihnen dieselben Fragen durch, die auch im Fragebogen stehen, und tragen die Angaben für Sie ein. Benötigte Fotos können Sie uns per WhatsApp oder E-Mail senden; ist auch das nicht möglich, fertigen wir sie bei der Besichtigung des Fahrzeugs selbst an. Für die Terminvereinbarung und die Besichtigung vor Ort entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Hinweis
Die Angaben zu den bereits umgesetzten Punkten und zu den Einschränkungen beschreiben den tatsächlichen Stand der Website. Die frühere Nennung einer eingebundenen Google-Karte, von Google-Bewertungen und von PDF-Dokumenten wurde entfernt: Nichts davon ist auf dieser Website vorhanden.
Offen ist noch der Befund einer Prüfung der fertigen Website — bislang liegt nur eine Selbstbewertung vor. Erst mit diesem Befund und dem Datum der Prüfung ist die Erklärung belastbar. Ob das BFSG für dieses Angebot verpflichtend gilt oder die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG greift, sowie die finale rechtliche Prüfung dieser Erklärung liegen beim Betreiber bzw. dessen Anwalt.